FIPRECON – Sachverstand für den Brandschutz
FIPRECON – bei uns lassen Sie nicht nur Brandschutzkonzepte erstellen – FIPRECON ist das Sachverständigenbüro das Sie in allen Bereichen des vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutzes berät.
- Kundenorientierte Brandschutzkonzepte erstellen: wir fertigen Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen für Sie an.
- Wir übernehmen die Fachbauleitung im Brandschutz für Sie.
- Im Gebäudebestand bieten wir Ihnen sowohl brandschutztechnische Begehungen als auch Brandschutzschauen an. Weiterhin beraten wir Sie bei der brandschutztechnischen Ertüchtigung Ihrer Gebäude.
- Wir bieten Ihnen Mitarbeiterschulungen und Mitarbeiterunterweisungen an. Dabei achten wir besonders auf die betrieblichen Belange vor Ort.
- Ferner stellen wir Ihnen auf Wunsch auch ausgebildete Brandschutzbeauftragte zur Seite.


Brandschutzkonzepte erstellen
Ein gutes Brandschutzkonzept zeichnet sich sowohl durch die Erfüllung der planerischen Zielvorstellungen als auch durch einen wirtschaftlichen und bezahlbaren Brandschutz aus. Darüber hinaus sind eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
In einem Brandschutzkonzept werden alle Anforderungen nach den Muster- und Landesbauordnungen sowie einzelner Gesetzgebungen betrachtet und auf das geplante oder bereits bestehende Gebäude angewendet. Dabei wird das Gebäude einer Gebäudeklasse zugeteilt, Schutzziele festgelegt, planerische Vorstellungen des Architekten und Wünsche des Bauherrn besprochen. Weiterhin werden die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen in die brandschutztechnische Planung übernommen.
Brandschutzkonzeption im Einzelnen
Brandschutzkonzepte Erstellen bedeutet konkret:
- Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation zwischen Ihnen als Bauherr oder Betreiber und dem Architekten.
- Die Abstimmung mit den Behörden sowie den Brandschutzdienststellen der Feuerwehr – ein zentraler Bestandteil des Konzept und elementar wichtig.
- In das Brandschutzkonzept fließen verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes ein. Darüber hinaus werden eventuelle Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen berücksichtigt.
- Wir bewerten die verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen und der Kosten für Sie.
- Bestandteil eines Brandschutzkonzepts – und sozusagen das papiergewordene Ergebnis der Konzeption sind Brandschutzpläne. Brandschutzpläne dienen zur Darstellung der bautechnischen und anlagentechnischen Maßnahmen.
- Gerne erstellen wir Ihnen zu dem geforderten Brandschutzkonzept zusätzlich benötigte Fluchtpläne, Rettungspläne und Feuerwehrpläne.
Brandschutzschulung / Brandschutzunterweisung / Brandschutztraining
Die Statistik spricht eine klare Sprache: ca. 70 Prozent der von einem größeren Brandschaden getroffenen Unternehmen aus dem Bereich Handwerk und KMU melden im Laufe der nächsten 12-36 Monate Konkurs an. Da hilft in vielen Fällen auch eine gute Versicherung wenig. Deshalb gilt: sorgen sie für den vorbeugenden Brandschutz und vermeiden Sie Brandschadensereignisse schon im Vorfeld! Ein wichtiger Faktor für den vorbeugenden Brandschutz im betrieblichen Umfeld sind gut geschulte Mitarbeiter. Sie bilden den Grundstein für einen sicheren Betriebsablauf und zur Vermeidung von brandbedingten Ausfallzeiten.
Im Zuge der Brandschutzschulung ermitteln wir für Ihr Objekt die individuellen Gefahrenpunkte aus Sicht des Brandschutzes. Überdies bilden wir Ihre Mitarbeiter ganz gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes hin aus.
Lassen Sie es erst gar nicht zum Brandschaden kommen und beugen Sie vor – richtig geschulte Mitarbeiter sind eine wichtige Investition in den vorbeugenden Brandschutz!
Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne unverbindlich und kostenfrei ein für Sie passendes Angebot.


Brandschutztechnische Begehungen (Brandschutzschauen)
Für Industrie- und Gewerbebetriebe sind in verschiedenen Verordnungen, Gesetzen und Baubestimmungen besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen. Hier existieren u.U. auch regional Abweichungen. Zum Beispiel gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Brandschutzverordnungen. Daher fällt es Bauherren nicht gerade leicht, den Durchblick zu behalten.
Verantwortlichkeiten
Hauptverantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung ist vor allem die Geschäfts- oder Unternehmensführung, bzw. der Betreiber des Gebäudes. Ferner sind aber auch die Mitarbeiter innerhalb ihres Wirkungsbereiches bei Einhaltung der Vorschriften gefordert. Werden die Vorschriften verletzt, kann es zu zivil-, straf- oder arbeitsrechtliche Folgen kommen! Ferner wird von Seiten der Versicherer gefordert, mögliche Schäden zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, einen Überblick über die Ist-Situation in Ihrem Unternehmen zu bekommen und diese hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zu bewerten. Bei einer Begehung (Brandschau) in Ihrem Unternehmen zeigen wir Ihnen mögliche Defizite auf, helfen Ihnen betriebliche Abläufe zu beurteilen und Brandgefahren frühzeitig erkennen. Selbstverständlich werden wir Ihnen – wo nötig – auch entsprechende Lösungen vorschlagen.
Fachbauleitung im Brandschutz
Die wachsende Anzahl von Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen lassen die Anforderungen an den Bauherren immer höher werden. Um Fehler und Verzögerungen in der Planung und Umsetzung der Baummaßnahmen zu verhindern, gehen immer mehr Bauherren dazu über, eine Fachbauleitung für den vorbeugenden Brandschutz einzusetzen.
Unsere Aufgabe als beauftragte Fachbauleiter für den vorbeugenden Brandschutz besteht im wesentlichen in der Überwachung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften während der Bauphase. Als ein unterstützendes Element in der Bauleitung nehmen wir natürlich auch Ihre Interessen wahr und versuchen, ein ausgewogenes Verhältnis von für den vorbeugenden Brandschutz erforderlichen Maßnahmen und den damit verbundenen Investitionen zu erzielen.
Sprechen Sie uns an, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Fachbauleitung zu erfahren .

F.A.Q.
Bei unserer Arbeit tauchen immer mal wieder Fragen zu bestimmten Themen auf. Einige dieser Fragen möchten wir Ihnen in dieser kleinen Sammlung von häufig gestellten Fragen beantworten.
Für welche Gebäude muss man Brandschutzkonzepte erstellen lassen?
Ein Brandschutzkonzept für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.
In erster Linie müssen Sie also für Sonderbauten oder Anlagen besonderer Art und Nutzung nach MBO § 2 (4) Brandschutzkonzepte erstellen lassen:
- Hochhäuser
- Krankenhäuser und Pflegeheime – Verkaufsstätten
- Beherbergungsstätten
- Schulbauten / Kindertagesstätten / Mehrzweckhallen
- Industriebauten
- Büro- und Verwaltungsgebäude
Abhängig von der Größe und der Nutzungsart des Gebäudes, wird ein Konzept von der bauaufsichtlichen Behörde gefordert.
Warum Brandschutzkonzepte erstellen lassen?
Brandschutzkonzepte sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes wird das Gebäude/ bauliche Anlage brandschutztechnisch bewertet und gesetzliche Anforderungen so ausgeführt und umgesetzt, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung, dienen dem Schutz von Personen, Tieren und Sachgütern. Es kommt immer auf das festgelegte Schutzziel an. So kann in einigen Fällen das Brandschutzkonzept auch dem Schutz von Kulturgütern oder dem Umweltschutz dienen.
Brandschutzkonzepte für Betrieben helfen, Schäden durch Sachwertverlust oder Betriebsunterbrechungen zu verhindern und tragen so dazu bei, im Schadensfall die Marktposition und Marktkompetenz nicht zu verlieren.
Wie läuft eine Mitarbeiterunterweisung ab?
Zunächst legen wir mit dem Auftraggeber genau fest, welcher Ausbildungsstand vermittelt werden soll. Werden im Unternehmen ausgebildete Brandschutzhelfer benötigt, werden diese dann nach geltenden Arbeitsstättenrichtlinien und Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungen (Vorgaben der ASR A2.2 und DGUV Information 205-023) ausgebildet. Je nach Bedarf und Umfang des Unternehmens, werden für die Ausbildung theoretische und oder praktische Module individuell zusammengestellt. Die Mitarbeiterunterweisung findet in aller Regel bei Ihnen vor Ort statt.
Was bedeutet der Titel "EU-zertifizierter Sachverständiger"?
Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ sind rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es somit jedem offen, sich so zu bezeichnen.
Der EU-zertifizierte Sachverständige wird nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei erfolgt eine Personenzertifizierung durch die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation auf einem bestimmten Sachgebiet durch die Sachverständigen einer privaten Zertifizierungsstelle. Im Fall der FIPRECON ist dies die IQ-Zert, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist.
EU-zertifizierte Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz
- müssen über besondere Sachkunde verfügen
- müssen eine persönliche Eignung nachweisen
- haben eine Prüfung nach dem Anforderungsprofil „SV Brand 5-170-K 09 V3 und der Prüfungsordnung SV Brand 3-030-K 09V6“ abgelegt.
- unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog und Prüfungen durch die Zertifizierungsstelle
- müssen nach Ablauf der befristeten Zertifizierung erneut ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung unter Beweis stellen
Wer darf Brandschutzkonzepte erstellen?
Die Anforderungen an den Ersteller eines Brandschutzkonzeptes sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte den Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern.
Ralf Kinzig
(Geschäftsführer Fiprecon)
EU Zertifizierter Sachverständiger für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz nach DIN EN ISO/INC 17024.
Durch meine Jahrzehntelange Erfahrung als Führungsperson im abwehrenden Brandschutz bzw. aktiven Brandbekämpfung, unter anderem als stellvertretender Wehrleiter der Verbandsgemeinde Trier-Land, verfüge ich über einen großen Erfahrungsschatz, den ich in meine Arbeit als EU-zertifizierter Sachverständiger für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz einfließen lassen kann.
Ihr Gebäude / Projekt wird von uns, von Anfang an durch ein korrektes und sinnvolles Brandschutzkonzept gesetzlich konform geplant, damit es mit einem vertretbaren Zeit- und Kostenaufwand umgesetzt werden kann.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen zum Brandschutz an Ihrem Bauvorhaben haben oder eine brandschutzrechtliche Beratung oder Ausbildung für Ihr Unternehmen benötigen.


Kontakt
E-Mail
[email protected]
Telefon
+49 (0)1525 3112952
Anschrift
FIPRECON
Sachverständigenbüro
Bergstraße 44
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